Prüfung des Kettentriebs

Regelmäßige Kontrolle des Kettentrieb

Die Kette für Hebezeuge muss gemäß der Festlegung nach DIN 685 Teil 5, bzw. den gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich geprüft werden.

Mit steigender Einsatzhäufigkeit, bei Auftreten von Verschleiß, Korrosion, Hitzeeinwirkungen und erhöhter Störanfälligkeit, müssen die Prüfintervalle verkürzt und den vorliegenden Betriebsbedingungen angepasst werden. Solange keine Erfahrungswerte zum Verschleißverhalten unter den tatsächlichen Betriebsbedingungen vorliegen, muss bei jedem Nachschmieren der Kette auch eine Prüfung erfolgen.

Die Prüfung erstreckt sich auf die Feststellung von äußeren Fehlern, Verformungen, Anrissen, Verschleiß und Korrosionsnarben.  Bei der Prüfung müssen die Ketten in ihrer gesamten Länge besichtigt werden, auch die verdeckt liegenden Teile. Wenn die Hubeinrichtung häufig mit einem konstanten Hubweg gefahren wird, bzw. wenn häufig im gleichen Bereich von der Aufwärts- in die Abwärtsbewegung gefahren wird, dann muss dieser Umschaltbereich besonders gründlich geprüft und geschmiert werden.

Gemeinsam mit der Kette sind auch die Räder, Kettenführungen und Befestigungsteile auf Beschädigungen, Korrosion oder ungewöhnliche Verschleißstellen, o. ä. zu überprüfen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den Zustand der Verschraubungs- und Sicherungsteile zu richten. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beheben.

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