Ablegereife von Hebezeugketten

Wann wird gewechselt?

  • Wenn der gemittelte Drahtdurchmesser dm am Kettengliedes um mehr als 10 % der Nenndicke abgenommen hat.
  • Der gemittelte Drahtdurchmesser wird aus zwei um 90° verdreht zueinander gemessenen Einzelwerten d1 und d2 errechnet, welcher einen Wert von 0,9*Durchmesser nicht übersteigen sollte (dm = (d1+d2):2 ≤ 0,9d).
  • Kette tauschen, wenn sich ein einzelnes Kettenglied bleibend gedehnt, oder wenn sich die innere Teilung (t) des Einzelgliedes durch Verschleiß um mehr als 5 % vergrößert hat.
  • Kette tauschen, wenn auf einer Messstrecke über 11 Kettengliedern die innere Teilung 11t durch Verschleiß um mehr als 2 % vergrößert
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